
Die Altersgrenzen für die Altersrente * für '>Frauen, wegen '>Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und für '>langjährig Versicherte werden stufenweise auf das 65. Lebensjahr, * für '>schwerbehinderte Menschen wird stufenweise auf das 63. Lebensjahr heraufgesetzt. Die jeweiligen Altersrenten können vor Vollendung des 65. bzw. 63. Le...
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